Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet statt am:
Samstag, 12. Dezember 2020, 10:00 Uhr
Die letzte Gemeindeversammlung fand statt am:
Montag, 2. Juni 2020
Das Protokoll kann bei der Gemeindeschreiberin angefordert werden.
Rechtliches
Die Gemeindeversammlung - auch Souverän genannt - ist das gesetzgebende und oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innnen und wird durch den Gemeinderat mindestens zweimal jährlich einberufen. Nebst der Beschlussfassung über den Voranschlag und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils aus aktuellem Anlass über weitere Vorlagen, wie Investitionskredite, Erlass neuer oder Revision bestehender Reglemente, usw.
Die Gemeindeversammlung beschliesst, gemäss Art. 22 der Gemeindeordnung bzw. Art. 56 des Gemeindegesetzes, (u.a.) über:
- Geschäfte, deren Auswirkungen jährlich einmalig CHF 30'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 3'000 übersteigen
- Änderungen der Gemeindeordnung und von Reglementen, einschliesslich der Dienst- und Gehaltsordnung für das
Gemeindepersonal
- das Budget und den Steuerfuss (für das Folgejahr)
- die Rechnung (des vergangenen Jahres)
- Spezialfinanzierungen
- einem Zweckverband beizutreten oder aus ihm auszutreten
Samstag, 12. Dezember 2020, 10:00 Uhr
Die letzte Gemeindeversammlung fand statt am:
Montag, 2. Juni 2020
Das Protokoll kann bei der Gemeindeschreiberin angefordert werden.
Rechtliches
Die Gemeindeversammlung - auch Souverän genannt - ist das gesetzgebende und oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innnen und wird durch den Gemeinderat mindestens zweimal jährlich einberufen. Nebst der Beschlussfassung über den Voranschlag und die Jahresrechnung befindet die Versammlung jeweils aus aktuellem Anlass über weitere Vorlagen, wie Investitionskredite, Erlass neuer oder Revision bestehender Reglemente, usw.
Die Gemeindeversammlung beschliesst, gemäss Art. 22 der Gemeindeordnung bzw. Art. 56 des Gemeindegesetzes, (u.a.) über:
- Geschäfte, deren Auswirkungen jährlich einmalig CHF 30'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 3'000 übersteigen
- Änderungen der Gemeindeordnung und von Reglementen, einschliesslich der Dienst- und Gehaltsordnung für das
Gemeindepersonal
- das Budget und den Steuerfuss (für das Folgejahr)
- die Rechnung (des vergangenen Jahres)
- Spezialfinanzierungen
- einem Zweckverband beizutreten oder aus ihm auszutreten